Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung, Vertragsabschluss
    • Die „Die Mediax GmbH“ (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    • Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    • Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
    • Änderungen der AGB gelten als vereinbart, sofern nicht binnen 14 Tagen widersprochen wird.
    • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    • Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
    • Ein Angebot der Agentur ist bis zu 30 Tage nach Absendung gültig.
  2. Leistung und Prüfung
    • Gegenstand eines Auftrages kann sein:
      • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
      • Global- und Detailanalysen
      • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
      • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
      • Beratung
      • Programmwartung
      • SEO / SEM Leistungen
      • Social Media & Content Marketing
      • Erstellung und Verwaltung von Websites und Online Shops
    • Die Ausarbeitung individueller Konzepte erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
    • Grundlage für Individualprogramme ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung.
    • Software bedarf einer Abnahme spätestens vier Wochen nach Lieferung.
    • Erfolgt keine Abnahme innerhalb von vier Wochen, gilt die Software als abgenommen.
    • Der Auftragnehmer informiert unverzüglich, wenn eine Ausführung unmöglich wird.
    • Änderungen der Leistungsbeschreibung können zur Ablehnung oder zum Rücktritt führen.
  3. Social Media und andere Werbekanäle
    • Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter wie Facebook oder Google Inhalte ablehnen oder entfernen können.
    • Beschwerden anderer Nutzer können zur sofortigen Entfernung von Inhalten führen.
    • Die Wiederherstellung kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
    • Der Kunde anerkennt die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen.
    • Die Agentur kann keine dauerhafte Abrufbarkeit garantieren.
  4. Konzept und Ideenschutz
    • Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung entsteht ein Vertragsverhältnis.
    • Die Agentur erbringt kostenintensive Vorleistungen.
    • Das Konzept unterliegt dem Urheberrecht.
    • Werberelevante Ideen bleiben geschützt.
    • Eine wirtschaftliche Nutzung ohne Zustimmung ist unzulässig.
    • Bereits bekannte Ideen müssen binnen 14 Tagen nachgewiesen werden.
    • Verwendet der Kunde die Idee, gilt die Agentur als verdienstlich.
    • Eine Nutzung ist gegen angemessene Entschädigung möglich.
  5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag und Angebotsunterlagen.
    • Alle Leistungen sind binnen drei Werktagen freizugeben.
    • Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen bereit.
    • Der Kunde prüft Rechte Dritter an bereitgestellten Unterlagen.
    • Die Agentur kann keinen bestimmten Erfolg garantieren.
    • Die Agentur darf Aufträge in Phasen abrechnen.
    • Drittanbieter-Richtlinien sind einzuhalten.
  6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    • Die Agentur darf sachkundige Dritte beauftragen.
    • Dritte werden sorgfältig ausgewählt.
    • Fremdleister sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
    • Langfristige Verpflichtungen übernimmt der Kunde.
  7. Termine
    • Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.
    • Höhere Gewalt verlängert Fristen entsprechend.
    • Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
  8. Vorzeitige Auflösung
    • Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen:
      • wenn die Leistung unmöglich wird
      • wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden
      • wenn Zweifel an der Bonität bestehen
    • Auch der Kunde kann aus wichtigem Grund kündigen.
  9. Honorar
    • Der Honoraranspruch entsteht mit Leistungserbringung.
    • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
    • Barauslagen werden gesondert verrechnet.
    • Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
    • Nicht ausgeführte Arbeiten bleiben honorarpflichtig.
  10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    • Rechnungen werden digital versendet.
    • Das Honorar ist sofort fällig.
    • Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
    • Die Agentur kann Leistungen zurückhalten.
    • Aufrechnung ist nur eingeschränkt zulässig.
  11. Eigentumsrecht und Urheberrecht
    • Alle Leistungen bleiben Eigentum der Agentur.
    • Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
    • Bearbeitungen bedürfen der Zustimmung.
    • Erweiterte Nutzung ist gesondert zu vergüten.
    • Widerrechtliche Nutzung wird doppelt verrechnet.
  12. Kennzeichnung
    • Die Agentur darf auf ihre Tätigkeit hinweisen.
  13. Gewährleistung
    • Mängel sind binnen acht Tagen schriftlich zu melden.
    • Die Agentur hat zunächst ein Recht auf Verbesserung.
    • Die rechtliche Zulässigkeit ist vom Kunden zu prüfen.
    • Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
  14. Haftung und Produkthaftung
    • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
    • Ansprüche Dritter gehen zu Lasten des Kunden.
    • Schadenersatzansprüche sind begrenzt.
  15. Datenschutz
    • Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung verarbeitet.
    • Der Kunde stimmt elektronischer Werbung bis auf Widerruf zu.
  16. Anzuwendendes Recht
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    • Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
    • Gerichtsstand ist Salzburg.
    • Geschlechtsbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

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